Chatbot Kennzeichnungspflicht: Muss Ihr Chatbot als KI gekennzeichnet werden?
Ja! Das EU-KI-Gesetz (AI Act) schreibt vor, dass Nutzer klar erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Erfahren Sie, wie Sie die Chatbot-Kennzeichnungspflicht korrekt erfüllen.
Was sagt das KI-Gesetz zur Chatbot-Kennzeichnung?
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt die Transparenzpflicht für KI-Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren. Demnach müssen Betreiber sicherstellen, dass:
- Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren
- Der Betreiber des KI-Systems identifizierbar ist
- Der Chatbot sich klar von Menschen unterscheidet
Beispiele für korrekte Chatbot-Kennzeichnung
✅ Richtig: Klar als KI erkennbar
💬 KI-Assistent – Ihr Chatbot sollte这个名字明确表明这是一个人工智能系统。
Chatbot – Auch "Chatbot" ist ausreichend, wenn der Nutzer weiß, dass er mit einer Maschine spricht.
Automatischer Support – Akzeptabel, solange der KI-Charakter deutlich ist.
❌ Falsch: Irreführende Kennzeichnung
Live-Chat – Wird der Chatbot von echten Menschen bedient? Wenn nicht, irreführend!
Support-Team – Impliziert menschliche Mitarbeiter.
Wir sind für Sie da – Keine klare Information über den KI-Einsatz.
Checkliste: Ist Ihre Chatbot-Kennzeichnung compliant?
- Der Chatbot zeigt klar, dass er ein KI-System ist (z.B. "KI-Assistent", "Chatbot")
- Die Kennzeichnung ist sofort sichtbar, wenn der Chat geöffnet wird
- Der Name des Unternehmens hinter dem Chatbot ist angegeben
- Es gibt keine irreführenden Begriffe wie "Live-Chat" oder "echter Mitarbeiter"
- Der Nutzer kann einfach Hilfe von einem Menschen erhalten (z.B. "Mit Mitarbeiter verbinden")
- Die Kennzeichnung bleibt während des gesamten Gesprächs sichtbar
Wo muss die KI-Kennzeichnung erscheinen?
Die Kennzeichnungspflicht gilt an mehreren Stellen:
1. Im Chat-Fenster
Beim Öffnen des Chatbots sollte sofort ein Hinweis erscheinen, z.B.: "Sie chatten mit einem KI-Assistenten von [Firmenname]. Möchten Sie mit einem Mitarbeiter sprechen? Klicken Sie hier."
2. In der Datenschutzerklärung
Wenn Sie einen Chatbot einsetzen, muss dies in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt sein. Informieren Sie über:
- Welche Daten verarbeitet der Chatbot?
- Wie lange werden Gespräche gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Gesprächsdaten?
3. Auf der Website (falls prominent)
Wenn Sie aktiv mit Ihrem Chatbot werben (z.B. "24/7 Support"), sollte in der Nähe auch ein Hinweis auf den KI-Einsatz erscheinen.
Bußgelder bei fehlender Chatbot-Kennzeichnung
Wenn Ihr Chatbot nicht korrekt als KI gekennzeichnet ist, kann das Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5% des Jahresumsatzes kosten.
Häufige Fragen zur Chatbot-Kennzeichnung
Muss ich auch OpenAI's ChatGPT als KI kennzeichnen?
Wenn Sie ChatGPT oder ähnliche Dienste in Ihre Website einbetten oder nutzen, um Inhalte für Ihre Website zu generieren, ja. Bei AI-generierten Texten müssen Sie ebenfalls transparent machen, dass KI eingesetzt wurde.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für interne Chatbots?
Die Verordnung spricht von KI-Systemen, die mit "natürlichen Personen" interagieren. Interne HR-Chatbots für Mitarbeiter sind ebenfalls betroffen, da Mitarbeiter natürliche Personen sind.
Was ist mit Chatbots, die nur FAQs beantworten?
Auch wenn der Chatbot keine KI im klassischen Sinne nutzt, sondern nur eine Datenbank durchsucht, sollten Sie transparent sein. Wenn Sie einen wissensbasierten Chatbot einsetzen, prüfen Sie, ob dieser als "Automatischer Assistent" gekennzeichnet werden sollte.
Ist Ihre Website korrekt gekennzeichnet?
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